Fertigstellung:
Leistungsumfang: LPH 1-3
Bauherr: Gemeinde Wettenberg
BGF/BRI: 1.189 m²
Auszug aus dem Preisgerichtsprotokoll:
Der Verfasser schlägt einen teilweise zweigeschossigen Baukörper in der südlichen Hälfte des Grundstücks
vor. Der kompakte Baukörper fügt sich in Baukörpergröße und -höhe gut in die kleinteilige Wohnbebauung der Nachbarschaft ein. Die Topographie des Baugrundstücks mit dem geneigten Gelände wird mit dem zweigeschossigen Gebäude gut ausgenutzt und schafft klar zugeordnete und gut nutzbare Außenbereiche. Durch den zweigeschossigen Entwurf gibt es eine klare Trennung in U3 im EG und Ü3 im OG. Diese starre Teilung wird von den Nutzern kritisch gesehen, da die Nutzungsflexibilität dadurch eingeschränkt ist. Die ausschließlich nach Norden orientierten Gruppenräume von Ü3 öffnen sich in die Landschaft und bieten einen erweiterten Außenspielbereich im Bereich des ehemaligen Wasserwerkes. Die relativ
großen, geschlossenen Kubenelemente für den Windfang als „Schmutzschleuse“ engen die Fassadenöffnungen zum Außenbereich leider räumlich ein, auch wenn sie für den täglichen Betrieb positiv zu bewerten sind. Die zum Hainerweg orientierte Freifläche im EG bietet einen eigenen Außenbereich für die U3-Kinder.Durch die getrennte Anordnung der Bereiche in zwei Ebenen wäre es gut möglich den EG Bereich bei
sich ändernden Anforderungen extern zu nutzen. Der Haupteingang auf der Westseite ist, in Verbindung mit den vorgeschlagenen Stellplätzen
sinnvoll angeordnet, allerdings mit einer üppigen Zufahrtsfläche. Eine zweigeschossige Eingangshalle mit einer Sitzstufenanlage wird zum Zentrum der Kita. Die Barrierefreiheit wird durch einen Aufzug gewährleistet. Mit einem zusätzlichen Oberlicht über dem Treppenhaus könnte dieser Bereich auch zu einem hellen und lichtdurchfluteten Raum werden. Ein teilüberdachter Außenspielplatz im OG, in der Art eines Atriums, erweitert den Mehrzwecksaal und den Speisesaal nach außen und wird durch die Nutzer als schönes zusätzliches Angebot gesehen. Die sehr heterogene Ausdifferenzierung und Gliederung des Baukörpers, mit unterschiedlichen Gebäudehöhen ist, vor allem im Bereich des teilüberdachten
Außenspielplatzes im OG, für die Jury nicht nachvollziehbar. Bei einer Weiterbearbeitung sollte eine formale Überarbeitung der Fassaden, auch im
Hinblick auf die Materialwahl erfolgen. Aufgrund der Kompaktheit des zweigeschossigen Baukörpers weist dieser ein günstiges A/V Verhältnis
auf. Leider wurden die geforderten Flächen aus dem Raumprogramm großzügig überschritten, was im Vergleich zu anderen Arbeiten eine sehr wirtschaftliche Umsetzung wieder in Frage stellt.